
Am 20. September 2016 wurde Luke Holland, ein junger Brite, in Berlin erschossen. Mein Kollege Onur Özata und ich haben die Eltern Lukes als Nebenkläger im Strafverfahren vertreten. Gestern wurde Rolf Z. wegen Mordes zu 11 Jahren und 7 Monaten Haft verurteilt. Ich halte die Strafhöhe für vertretbar, insbesondere weil Rolf Z. schon 63 Jahre alt ist.
Ich habe aber Probleme mit der Urteilsbegründung. Das Gericht hat das Mordmerkmal „Heimtücke“ für gegeben gehalten. „Niedrige Beweggründe“ hielt das Gericht hingegen als nicht für zweifelsfrei gegeben. Hier stand „Fremdenfeindlichkeit“ bzw. „Rassismus“ als niedriger Beweggrund im Raum.
Das Gericht argumentierte, zwar sei Nazi-Material in der Wohnung gefunden worden – Hitlerbilder und so weiter. Aber es gäbe keine Zeugen, die beispielsweise hätten berichten können, dass Z. die Nazi-Ideologie ihnen gegenüber vertreten habe. Rechtsanwalt Mehmet Daimagüler zum Prozess zur Ermordung von Luke Holland weiterlesen


