Archiv für den Monat: Juli 2016

Offener Brief an die Amadeu Antonio-Stiftung

Keine Kooperation mit Geheimdiensten wie dem sog. „Verfassungsschutz“.

Eine wichtige Lehre aus den Ermittlungen zum NSU lautet: Keine Zusammenarbeit mit den Geheimdiensten, die den Aufbau von Neonazi-Netzwerke zum Teil erst ermöglichten.
Viele Initiativen, Bildungsträger, antirassistische und antifaschistische Gruppen bekennen sich bereits zum Grundsatz: Keine Kooperation mit Geheimdiensten wie dem sog. „Verfassungsschutz“. Es gibt aber nach wie vor große Stiftungen wie die Amadeu Antonio Stiftung, die mit den Diensten zusammenarbeiten.
Gemeinsam mit der Kampagne „Blackbox Verfassungsschutz“ (Berlin), der Initiative „Keupstraße ist überall“ (Köln), der Initiative 6. April (Kassel), der Humanistischen Union (Berlin), der Agentur für soziale Perspektiven e.V. (Berlin), dem Forum für kritische Rechtsextremismusforschung und der Gruppe „Extrem daneben“ (Göttingen) wollen wir diese beim Einstieg in den Ausstieg unterstützen.

Offener Brief an die Amadeu Antonio-Stiftung / als Film

Liebe Freundinnen und Freunde bei der Amadeu Antonio-Stiftung,

wir schätzen Euer langjähriges Engagement gegen Rassismus und Antisemitismus. Die derzeitige Konjunktur rassistischer Gewalt und rassistischer Alltagsdiskurse macht antirassistisches Handeln aus der Zivilgesellschaft nötiger denn je. Die Selbstenttarnung des NSU Offener Brief an die Amadeu Antonio-Stiftung weiterlesen

Mord ohne Motiv – VERY DEUTSCH

Mordprozess gegen Rolf Z.: Heute wurde das Urteil im Prozess um die Ermordung von Luke Holland gesprochen. 11 Jahre und 7 Monate Haft. Ein rassistisches Motiv sei nicht zu erkennen, so der der 29. Strafkammer vorsitzende Richter Miczajka.

Am 6. April beim 6. Prozesstag behauptete die Zeugin Frau Felicitas D. Rolf Z. habe nichts gegen Ausländer. Daraufhin hält der Richter Miczajka Frau D. aus ihrer Aussage bei der Polizei, als sie dort zu dem Verhältnis von Rolf Z. zu Ausländern gefragt wurde, vor: „ich möchte schon fast sagen Hass.“ So zitierte er noch am 6. April aus den Akten.

PRESSE:

14.07.2016 The Global Legal Post: Neo-Nazi gets 11 years for murder of Freshfields junior lawyer
14.07.2016 Jungle World: Eingedampft auf eine Einzelperson
13.07.2016 The Mirror: German neo-Nazi who shot dead British businessman smirks at his sobbing mother in court and says „English“
12.07.2016 Radio Dreylandeck: zwei rechte Morde in Berlin-Neukölln, an Burak B.(2012)und Luke H(2015)- ein Mörder?
12.07.2016 The Telegrah: German jailed for 11 years over murder of ‚affable, successful‘ British expat Luke Holland
12.07.2016 Daily Mail: British parents watch as German neo-Nazi is jailed for murdering their Oxford-educated son
12.07.2016 EveningStandard: Neo-Nazi who shot dead ex-City lawyer Luke Holland given shorter jail term as he was drunk
12.07.2016 Metro: German neo-Nazi jailed after shooting dead man ‘for being English’Mord ohne Motiv – VERY DEUTSCH weiterlesen

Rechtsanwalt Mehmet Daimagüler zum Prozess zur Ermordung von Luke Holland

Am 20. September 2016 wurde Luke Holland, ein junger Brite, in Berlin erschossen. Mein Kollege Onur Özata und ich haben die Eltern Lukes als Nebenkläger im Strafverfahren vertreten. Gestern wurde Rolf Z. wegen Mordes zu 11 Jahren und 7 Monaten Haft verurteilt. Ich halte die Strafhöhe für vertretbar, insbesondere weil Rolf Z. schon 63 Jahre alt ist.

Ich habe aber Probleme mit der Urteilsbegründung. Das Gericht hat das Mordmerkmal „Heimtücke“ für gegeben gehalten. „Niedrige Beweggründe“ hielt das Gericht hingegen als nicht für zweifelsfrei gegeben. Hier stand „Fremdenfeindlichkeit“ bzw. „Rassismus“ als niedriger Beweggrund im Raum.

Das Gericht argumentierte, zwar sei Nazi-Material in der Wohnung gefunden worden – Hitlerbilder und so weiter. Aber es gäbe keine Zeugen, die beispielsweise hätten berichten können, dass Z. die Nazi-Ideologie ihnen gegenüber vertreten habe. Rechtsanwalt Mehmet Daimagüler zum Prozess zur Ermordung von Luke Holland weiterlesen

Heute Urteil im Mordfall Luke Holland erwartet

Vorläufige politische Einschätzung: Mangelnde Untersuchung eines rassistischen Motivs, des Umfelds von Rolf Z. und eines Zusammenhangs mit dem Mord an Burak Bektaş

Im Fall des in Berlin-Neukölln ermordeten Luke Holland wird am heutigen Montag, den 11. Juli das Urteil gegen den Angeklagten Rolf Z. erwartet. Er ist angeklagt, den 31-jährigen Briten am Morgen des 20. September 2015 auf offener Straße aus nächster Nähe mit einer Schrotflinte erschossen zu haben. Die Indizienlage ist erdrückend, Rolf Z. schweigt zu den Vorwürfen.

Die Eltern von Luke Holland nahmen als Nebenkläger am Prozess teil. Ihr Studium der Ermittlungsakten ließ sie von Anfang an befürchten, dass die Mordmerkmale der Heimtücke und niedrigen Beweggründe nicht gewürdigt werden. In der Akte finden sich nur wenige Informationen zum Vorleben des mutmaßlichen Täters Rolf Z. und seiner möglichen Motivation. Die Eltern gehen von einem rassistischen Verbrechen aus und betonten immer wieder, dass Luke ermordet wurde, weil er Englisch sprach. Ihr Wunsch war es außerdem, dass in dem Prozess der Zusammenhang zum Mord an Burak Bektaş untersucht werden sollte. Heute Urteil im Mordfall Luke Holland erwartet weiterlesen

Prozessbericht zum Verhandlungstag vom 20.06.2016: Verlesung des psychologischen Gutachtens zu Rolf Z.

Verhandlung im Amtsgericht Moabit am 20. Juni 2016 mit Beginn um 9:00 Uhr

Anwesend sind der Angeklagte, die drei Richter_innen, der Staatsanwalt, die beiden Verteidiger, die Nebenklage (die Eltern von Luke Holland sind nicht zugegen), zwei Schöffen, zwei Protokollantinnen und der Sachverständige (Gerichtspsychologe).

Die Prozessbeobachter_innen werden erst gegen 9:40 Uhr eingelassen als die Vernehmung einer Zeugin bereits im Gange ist. Die Zeugin ist Kellnerin einer Neuköllner Bar und sagt aus, dass sie nicht sicher sei Rolf Z. in der Bar gesehen zu haben. Zwischendrin verlässt einer der Verteidiger mit seinem Handy telefonierend den Saal. Nach einigen Rückfragen von Seiten der Verteidigung wird die Zeugin entlassen.

Nachdem die Zeugin entlassen wurde entsteht eine kurze Diskussion zwischen Verteidigung, Nebenklage und Richter über die zugestandene Zeitspanne zur Einsicht verschiedener Dokumente.
Eine Pause bis 10:20 Uhr wird vereinbart.

Als die Verhandlung fortgesetzt wird spricht die Verteidigung mit Rolf Z. Der Richter bittet die Anwesenden sich zu erheben. Als einige Prozessbeobachter_innen der Anweisung nicht schnell genug nachkommen, werden sie von einem anwesenden Justizbeamten harsch zurechtgewiesen. Prozessbericht zum Verhandlungstag vom 20.06.2016: Verlesung des psychologischen Gutachtens zu Rolf Z. weiterlesen

Urteil zum Mord an Luke Holland erwartet

Am Montag wird Rolf Z. vor dem Amtsgericht Berlin voraussichtlich wegen Mord verurteilt

Am letzten Prozesstag Dienstag 5. Juli 2016 hielten Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung ihre Abschlussplädoyers. Für die Staatsanwaltschaft scheint der Fall klar: Rolf Z. ist der Mörder von Luke Holland. Sie fordert 11 Jahre und 8 Monate Haft. Wegen Alkoholeinfluss sei in ihren Augen die Schuldfähigkeit gemildert. Eine rechte/rassistische Tatmotivation schließt sie zwar nicht aus, diese sei jedoch auch nicht nachweisbar. Urteil zum Mord an Luke Holland erwartet weiterlesen

5.7.2016 Prozessbeobachtung „Rechter Mord in Neukölln?“ – Der Mord an Luke Holland am 20. Sept 2015

Die Kammer geht mit dem Abschluss der Beweisaufnahme im Einvernehmen aller Prozessbeteiligten zu den Plädoyers über. Die Eltern sind nicht anwesend.
Rolf Z. macht bis zum Schluss von seinem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch.

Plädoyer der Staatsanwaltschaft:

Die Staatsanwaltschaft plädiert, ausgehend ihrer Bewertung des Wesentlichen, auf Mord und des Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Die Tat ereignete sich an einem ganz normalen Wochenende, wie für alle Berliner, man ging aus, wollte was trinken… Luke Holland lernte in der Kiezbar zwei andere junge Leute kennen und sie gingen von dort aus ins Del Rex, wo junges internationales Publikum zusammenkam. Gegen 6.00 Uhr ging Luke Holland vor die Bar, um seinem langjährigen Freund L. in England zu telefonieren. Er gratulierte ihm zu seinem Geburtstag,… 5.7.2016 Prozessbeobachtung „Rechter Mord in Neukölln?“ – Der Mord an Luke Holland am 20. Sept 2015 weiterlesen

4.7.2016 Prozessbeobachtung „Rechter Mord in Neukölln?“ – Der Mord an Luke Holland am 20. Sept 2015

Der Prozesstag heute ist wahrscheinlich für alle Beteiligten relativ ungewöhnlich, aber eben möglich. Die Kammer hat wie angekündigt alle Gutachter und Sachverständigen zusammen zu einem Wissensabtausch geladen. Von Freitag auf Montag ist diese „Runde“ auch zustande gekommen tatsächlich.

Die Kammer ist vollständig, Richter und Staatsanwaltschaft sehr präsent.
Psychologische Gutachterin ist auch heute Frau Yu.

Neben Herrn C. als Wissenschaftler sind die zuständigen Gutachter und Sachverständigen der Spurensicherung/Tatortsicherung/Gerichtsmedizin am Tag des Mordes an Luke Holland, der Herr H., Herr S., Herr T. und Herr Ö. im Saal (Herr H. und Herr G. werden von ihren Kollegen der KT 31 vertreten).

Die Verteidiger Herr Schmidt und Herr Lehnert sitzen schützend vor ihrem Angeklagten Rolf Z., wie sonst auch.

Die Eltern als die Nebenkläger sitzen am Tischrand, neben ihnen Herr Özata und Herr v. Münchhausen als Nebenklageanwälte. 4.7.2016 Prozessbeobachtung „Rechter Mord in Neukölln?“ – Der Mord an Luke Holland am 20. Sept 2015 weiterlesen

1.7.2016 Prozessbeobachtung „Rechter Mord in Neukölln?“ – Der Mord an Luke Holland am 20. Sept 2015

Der Prozesstag findet statt in der bekannten Zusammensetzung seitens Kammer, Herr Braunschweiger in Vertretung für die Staatsanwaltschaft. Psychiatrische Gutachterin ist in Vertretung Frau Yu
Beide Verteidiger anwesend.

Die Eltern von Luke Holland als Nebenkläger sind angereist aus England, Nebenklageanwalt Onur Özata ist da, Herr Daimagüler wird vertreten.
Der Prozess beginnt um 10.00 Uhr. Ein Vertreter der Britischen Botschaft ist zugegen. Zur Prozessbeobachtung sind 6 Beobachter_innen gekommen.

Die Verteidigung hat eine größere Gruppe von ca. 15-20 Studentinnen und Studenten der Hochschule für Recht und Wrtschaft, Studiengang Sicherheitsmanagment für Polizeianwärter_innen für den gehobenen Dienst eingeladen (Herr Schmidt hat sein Colloquium in den Sitzungssaal verlegt Einige von ihnen sah man bereits als Beobachter_innen in vorhergehenden Prozessverhandlungen. Beide Verteidiger sind Dozenten der Polizeihochschule HRW.

Zeuge: Als Zeuge wird erneut Herr L., Kriminalbeamter der Spurensicherung, angehört.

Anlass hierfür ist die Aussage des von der Verteidigung einbezogenen Experten Herrn C.. 1.7.2016 Prozessbeobachtung „Rechter Mord in Neukölln?“ – Der Mord an Luke Holland am 20. Sept 2015 weiterlesen