Am Mittwoch 8. Juni wird der Prozess gegen Rolf Z. fortgesetzt.
Wir fordern: Die rechte und rassistische Einstellung seines Mörders müssen in den Vordergrund gerückt werden, die möglichen Zusammenhänge zum Mord an Burak Bektaş behandelt werden.
Unsere bisherige Zwischenbilanz:
Als Initiative für die Aufklärung des Mordes an Burak Bektaş beobachten wir den Prozess im Mordfall Luke Holland. Gegen Rolf Z. – den mutmaßlichen Mörder – wird seit dem 14. März 2016 vor dem Landgericht Berlin verhandelt.
Zum rechten/rassistischen Hintergrund und der Verharmlosung rechten Terrors
Inzwischen ist der Prozess zur Hälfte um. Der Angeklagte schweigt, ist aber aufgrund der Indizien und Zeugenaussagen überführt. Clubbesucher hatten ihn im Club und nach der Tat auf der Straße gesehen. Die Tatwaffe hatte Rolf Z. nach der Tat bei seiner Schwester versteckt. Schmauchspuren an seiner Kleidung, an der Wohnung und der Tatwaffe überführen ihn.
Vor der Tat hatte er sich nach Zeugenaussagen abfällig über „Ausländer“ im Club geäußert: „es werde nur noch englisch und spanisch gesprochen“. Doch erst in der dritten Prozesswoche wurde überhaupt auf rechte und rassistische Einstellungen von Rolf Z. eingegangen. Dabei wurde deutlich, dass sich in der Wohnung von Rolf Z. eine Anhäufung von Militaria, insbesondere aber Nazidevotionalien befanden: Säbel, Gewehre, eine Hitlerbüste, mehrere Hitler-Bilder, ein Bild der NS-Führungsriege, eine Fahne der Nazi-Band Landser, eine Karte vom Deutschen Reich, diverse Orden aus der Nazizeit, etc.
Neben der Ausstattung seiner Wohnung bestätigen auch Zeugen aus dem Umfeld Rolf Z.s seine politische Einstellung. Er soll ideologisch der NPD nahegestanden haben. Trotz dieses Wissens verharmlosen die Zeugen aus dem Umfeld von Rolf Z. diesen Hintergrund, indem sie ihn als vermeintlich unpolitischen und etwas „verrückten“ Waffennarr darstellen. Neben mehreren scharf gemachten Waffen und Munition fand sich in der Wohnung von Rolf Z. auch ein Kilogramm Schwarzpulver. Dass damit auch Bomben hergestellt werden können, spielt im momentanen Verfahren keine Rolle.
Eine kleine Übersicht der Fragen, die aus unserer Sicht in diesem Prozess nach wie vor überhaupt nicht behandelt wurden, mag die Verharmlosung der Gefährlichkeit von Rolf Z. und seinem Umfeld verdeutlichen:
– Wie hat sich Rolf Z. bewaffnet und wie hat er sich trainiert? Wer hat ihn darin unterstützt? D.h. wo hat Rolf Z. die Vielzahl der vorgefundenen Waffen gekauft (Läden? Netzwerke?)
– Wo hat er sich Wissen zum Scharfmachen der Waffen erworben?
– Wer hat ihn darin unterstützt?
– Wie hat er das Schwarzpulver hergestellt oder erworben?
– Was für Sprengstoffkenntnisse muss er dafür besitzen?
– Wer hat ihn darin unterstützt? Gibt der Sprengstoff selbst Hinweise auf die Herkunft?
– Was seht in dem Ordner von Rolf Z. zu Umgang mit Waffen und Sprengstoff, welche weitere (neonazistische) Literatur besitzt er, woher hat er diese Informationsmaterialien?
In der Öffentlichkeit wird ein entpolitisiertes Bild einer Tat eines Einzeltäters gezeichnet, der zwar Waffennarr sei und einen „Hitler-Tick“ hat, eine politische Dimension wird dabei aber ausgeblendet und damit Fehler aus den Ermittlungen zum NSU auf ein Neues wiederholt. Der NSU-Komplex hat auf schlimmste Art und Weise die fatalen Folgen einer Ausblendung rassistischer Tatmotive seitens der Ermittlungsbehörden offenbart.
Zum möglichen Zusammenhang zwischen dem Mord an Luke Holland und dem Mord an Burak Bektaş
In der Akte zum Mord an Burak Bektaş wurde die Spur gegen Rolf Z. damals nach über einem Jahr ergebnislos eingestellt. Der Hinweisgeber wurde nur telefonisch befragt, der verdächtigte Rolf Z. wurde überhaupt nicht behelligt, lediglich die illegale Munition aus einer früheren Hausdurchsuchung wurde angeblich abgeglichen, Resultat negativ. Einen Bruder von Rolf Z. in der Nachbarschaft des Tatorts konnte die Polizei nicht feststellen. Akte zu.
Im jetzigen Verfahren gegen Rolf Z. kommt heraus, dass dieser öfters bei seinem vor 7 Jahren verstorbenen Bruder bzw. der Ehefrau/Witwe seines Bruders gewesen ist – zwei Straßen vom Tatort entfernt. Dort soll er laut einem Hinweisgeber Schießübungen durchgeführt haben, woran dieser sich im laufenden Prozess dann jedoch nicht mehr erinnern konnte. Eine Gegenüberstellung mit Tatzeugen von damals wurde verweigert mit der Begründung, niemand habe 2011 von einem Täter mit Bart gesprochen.
Im Verfahren um den Mord an Luke Holland unterbindet das Gericht alle Versuche der Nebenklage mögliche Verbindungen zum Mord an Burak überprüfen zu lassen. Die Akte von einer Hausdurchsuchung im Jahr 2006 bei Rolf Z., die 2013 im Ermittlungsverfahren zum Mord an Burak noch herangezogen wurde, ist heute angeblich bereits vernichtet.
Die Polizei und Justiz versucht unserer Einschätzung nach einen möglichen Zusammenhang zwischen den beiden Morden von vornherein auszuschließen, ohne weitere Nachforschungen anzustellen. Denn gäbe es tatsächlich einen Zusammenhang, wäre nicht nur die These eines „unpolitischen Einzeltäters“ kaum noch aufrechtzuerhalten, auch müsste sich die Polizei und Staatsanwaltschaft den Vorwurf gefallen lassen, durch ihre unzureichenden Ermittlungen gegen Rolf Z. im Fall Burak Bektaş, den Mord an Luke Holland erst ermöglicht zu haben.
Eine Lehre aus dem NSU-Komplex ist damit allerdings nicht gezogen, vielmehr werden dieselben Methoden des Nicht-Ernstnehmens, Nicht-Genau-Hinguckens, Entpolitisierens und Verharmlosens weitergeführt, die bekannterweise rechten Terror erst ermöglichen.
Für uns steht fest: Der Mord an Luke Holland gehört auf die Liste der rechten und rassistischen Morde in Berlin. Und dementsprechend muss er betrachtet, in dem Fall ermittelt und im Prozess behandelt werden.
Wir fordern deshalb eine konsequente Aufklärung der Umstände und Hintergründe des Mordes an Luke Holland und den möglichen Zusammenhängen zum Mord an Burak Bektaş!
Wir rufen euch auf, kommt zu den nächsten Prozessterminen!
Am Mittwoch, den 8. Juni geht der Prozess weiter.
Weitere Termine sind jeweils Montag und Mittwoch der 13., 15. und 20. Juni,
jeweils um 9 Uhr,
Landgericht Berlin,
Turmstraße 91,
10559 Berlin