Archiv für den Monat: Dezember 2025

Gemeinsame Pressemitteilung: Erkenntnisse aus dem Untersuchungsausschuss zum Neukölln-Komplex stehen im Widerspruch zur ASOG-Novelle!

Erklärung zivilgesellschaftlicher Beobachter*innen des Untersuchungsausschusses „Neukölln II“ zur Novellierung des Berliner ASOG:

Berliner Abgeordnete konterkarieren sich selbst – Erkenntnisse aus dem Untersuchungsausschuss zum Neukölln-Komplex stehen im Widerspruch zur ASOG-Novelle

Zu Beginn dieser Legislaturperiode hat das Berliner Abgeordnetenhaus einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) eingesetzt, der unter anderem aufklären soll, warum die Sicherheitsbehörden im sogenannten Neukölln-Komplex nicht erfolgreich waren. Nach der Wiederholungswahl hat das Parlament diesen Einsetzungsbeschluss mit dem Stimmen der Regierungskoalition und der demokratischen Opposition bestätigt.

Statt den Abschlussbericht abzuwarten und die Ergebnisse des PUA zu berücksichtigen, wird jetzt eine erneute Novellierung des Allgemeine Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (ASOG) von der Regierungskoalition durchgezogen. Damit entwerten und ignorieren die Abgeordneten der Koalition auch den Untersuchungsauftrag des PUA und die vielen Stunden Arbeit der Ausschussvertreter*innen.

Das ASOG-Gesetzespaket für Berlin wurde maßgeblich vom Berliner Senat unter Führung der Regierungskoalition aus SPD und CDU vorangetrieben. Das sind genau die Parteien, die sich vor und im Untersuchungsausschuss nicht oder wenig um die Aufklärung der extrem rechten Terrorserie in Neukölln bemüht haben.
Grundsätzliche und detaillierte Kritik am Ausbau der Überwachungsbefugnissen für die Polizei und der Einschränkung von Grundrechten durch die ASOG-Novelle haben juristische Vereinigungen und demokratische Organisationen vorgebracht. Auch die Erkenntnisse aus dem PUA sprechen die ASOG-Novelle.

Nach den Aussagen der Sicherheitsbehörden im PUA scheiterten der Schutz Betroffener und die Ermittlungen im Neukölln-Komplex weder an der technischen oder personellen Ausstattung noch an Überwachungsmöglichkeiten. An vielen Tatorten gab es Videoaufzeichnungen von Dritten, die die Polizei für ihre Ermittlungen und Beweissicherung gar nicht genutzt hat. Und beim einzigen polizeilichen Video-Einsatz funktionierte die Kamera nicht, als es zu einem Anschlag kam. Wie wenig mehr Überwachungsmaßnahmen und Eingriffe in Grundrechte zur Sicherheit beitragen, verdeutlichten die PUA-Befragungen des Verfassungsschutzes (VS), der bereits über umfassende nachrichtendienstliche Mittel verfügt. Es gab umfassendes Überwachungsmaterial über Täter und Netzwerke, dessen Auswertung aber offenbar nicht zuletzt an deren Fülle scheiterte. Der VS musste eingestehen, dass er selten über mehr Informationen als zivilgesellschaftliche Initiativen verfügte und diese für ihn die wichtigsten Quellen sind.

Zum Neukölln-Komplex gehört auch, dass gesperrte personenbezogene Informationen an Täter gelangten. Bei 27.000 Berliner Polizist*innen könne nicht garantiert werden, dass Daten und Kompetenzen nicht missbraucht würden, wurde dazu im PUA erklärt. Gefährdeten mangelnder Datenschutz und unzureichende Bekämpfung rechter Netze in der Polizei bereits bisher schon Menschen aus der Zivilgesellschaft, erhöht sich dieses Gefahrenpotential mit dem neuen ASOG enorm.

Auch wir als zivilgesellschaftliche Beobachter*innen des PUA sehen dringenden Reformbedarf bei den Sicherheitsbehörden. Ineffektive Strukturen müssen ab- statt ausgebaut und eine wirksame demokratische Kontrolle geschaffen werden. Wir fordern, dass der PUA in seinem Abschlussbericht entsprechende Maßnahmen vorschlägt. Diese müssen Grundrechte und Rechtsstaat stärken. Diese ASOG-Novelle der Regierungskoalition tut das Gegenteil und muss deshalb gestoppt werden!

Zivilgesellschaftliche Beobachter*innen des Untersuchungsausschusses zum Neukölln-Komplex